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   OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19   

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OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19 (https://dejure.org/2020,18005)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30.06.2020 - 2 C 360/19 (https://dejure.org/2020,18005)
OVG Saarland, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - 2 C 360/19 (https://dejure.org/2020,18005)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    Die Ermächtigungsgrundlage unterliegt mit Bick auf das Bestimmtheitsgebot des Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die grundrechtlichen Gewährleistungen der Artikel 12 [Vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326 sowie VerfG Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009; des Weiteren OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20, Betriebsuntersagung Corona, juris] und Artikel 14 GG zugunsten von Prostituierten und "prostitutionsakzessorischen Gewerbetreibenden" nach einschlägiger Rechtsprechung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.

    [Vgl. auch hierzu BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905].

    [Vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905].

    [vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, 905] Vor dem Hintergrund ist auch der unbestimmte Rechtsbegriff des öffentlichen Anstands dahingehend zu konkretisieren, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zu dessen Schutz gerechtfertigt sein kann, wenn die jeweilige Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität etwa als Bereich mit hohem Wohnanteil sowie mit Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution eine typischerweise damit verbundene Belästigung Unbeteiligter und "milieubedingte Unruhe", wie z.B. das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt.

    [vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 - NVwZ 2009, 905 mit einer entsprechenden Zusammenfassung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. VGH Kassel, Urteil vom 31.10.2003 - 11 M 2952/00 - NVwZ-RR 2004, 470; VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 .

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 1 S 410/14

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Urteil vom 29.6.2015 - 4 CN 5.14 - NVwZ 2015, 1457 m.w.N.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.3.2016 - 1 S 410/14 - vgl. auch Beschluss des Senats vom 23.1.2017 - 2 C 293/16 - (zur Antragsbefugnis eines lediglich obligatorisch Berechtigten - hier Pächter - in einem Normenkontrollverfahren gegen eine Veränderungssperre; juris] können auch Personen, denen - etwa als Mieter oder Pächter - Nutzungsrechte übertragen worden sind, als Folge nachteiliger bauplanerischer Festsetzungen Rechtsbeeinträchtigungen erleiden und deshalb im Normenkontrollverfahren selbständig und unabhängig vom Eigentümer überprüfen lassen, ob die ihre Nutzung beeinträchtigenden Festsetzungen unter beachtlichen Rechtsfehlern leiden.

    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.3.2016, a.a.O. unter Hinweis auf Hess.VGH, Beschluss vom 3.7.1995 - 11 N 1432/94 -, NVwZ-RR 1996, 84] Das bei Vorliegen einer Antragsbefugnis indizierte Rechtsschutzbedürfnis der Antragstellerin liegt ebenfalls vor.

    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.3.2016 - 1 S 410/14 -, juris] Der Normzweck des Art. 297 EGStGB ist allerdings dann nicht mehr gewahrt, wenn auch Bereiche als Sperrgebiet ausgewiesen werden, in denen angesichts der konkreten örtlichen Verhältnisse kein Bedarf für den Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstands erkennbar wird oder wenn möglicherweise vormals vorliegendes Schutzbedürfnis inzwischen aus tatsächlichen Gründen entfallen ist.

    [vgl. dazu etwa VGH Mannheim, Urteil vom 23.3.2016 - 1 S 410/14 -, juris m.w.N.].

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2008 - 1 S 2256/07

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    [vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 - NVwZ 2009, 905 mit einer entsprechenden Zusammenfassung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. VGH Kassel, Urteil vom 31.10.2003 - 11 M 2952/00 - NVwZ-RR 2004, 470; VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 .

    [vgl. VGH Kassel, Urteil vom 31.1.2013 - 8 A 1245/12, EFVGH 63, 193, und bei juris, dort angenommen für eine Wohnungsprostitution in den Räumen eines der Straße abgewandten und vom öffentlichen Straßenraum auch nicht wahrnehmbaren Hinterhaus ohne jeden Hinweis auf die konkrete Nutzung des Gebäudes und mit wegen einer beschränkten Zahl der dort tätigen Prostituierten geringem Publikumsverkehr; Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 - VBlBW 2009, 2020 und bei juris].

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 N 2041/91

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung; Bindungswirkung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    [vgl. dazu bereits VGH Kassel, Urteil vom 8.12.1992 - 11 N 2041/91 -, NVwZ-RR 1993, 294].
  • VGH Hessen, 31.01.2013 - 8 A 1245/12

    Kein Verbot öffentlich nicht wahrnehmbarer Wohnungsprostitution

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    [vgl. VGH Kassel, Urteil vom 31.1.2013 - 8 A 1245/12, EFVGH 63, 193, und bei juris, dort angenommen für eine Wohnungsprostitution in den Räumen eines der Straße abgewandten und vom öffentlichen Straßenraum auch nicht wahrnehmbaren Hinterhaus ohne jeden Hinweis auf die konkrete Nutzung des Gebäudes und mit wegen einer beschränkten Zahl der dort tätigen Prostituierten geringem Publikumsverkehr; Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 - VBlBW 2009, 2020 und bei juris].
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2015 - 5 A 1188/13

    Verbot der Straßenprostitution in Dortmund rechtmäßig

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    Es handelt sich bei der Rechtsverordnung der Antragsgegnerin zwar inhaltlich um eine Norm auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr [vgl. z.B. OVG Münster, Urteil vom 11. August 2015 - 5 A 1188/13 -, m.w.Nw., juris].
  • VGH Hessen, 31.10.2003 - 11 N 2952/00

    Straßenprostitution; Sperrgebiet; Anlieger einer Straße in einer sog.

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    [vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 - NVwZ 2009, 905 mit einer entsprechenden Zusammenfassung der einschlägigen obergerichtlichen Rechtsprechung, vgl. VGH Kassel, Urteil vom 31.10.2003 - 11 M 2952/00 - NVwZ-RR 2004, 470; VGH Mannheim, Urteil vom 15.12.2008 - 1 S 2256/07 .
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerwG, Beschluss vom 29.7.2010 - 4 BN 21.10 -, juris] Die ausschließlich in dem überregional erscheinenden und vor allem nicht allgemein und kostenlos zugänglichen Teil II des Amtsblatts des Saarlandes vorgenommene Bekanntmachung genügt diesen Anforderungen offensichtlich nicht.
  • BVerwG, 29.07.2010 - 4 BN 21.10

    Bebauungsplan; DIN-Vorschrift; Verweisung; Verkündung; Bekanntmachung

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    [Vgl. BVerfG, Beschluss vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 - BVerwG, Beschluss vom 29.7.2010 - 4 BN 21.10 -, juris] Die ausschließlich in dem überregional erscheinenden und vor allem nicht allgemein und kostenlos zugänglichen Teil II des Amtsblatts des Saarlandes vorgenommene Bekanntmachung genügt diesen Anforderungen offensichtlich nicht.
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

    Auszug aus OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 360/19
    Die Ermächtigungsgrundlage unterliegt mit Bick auf das Bestimmtheitsgebot des Artikel 80 Abs. 1 Satz 2 GG und die grundrechtlichen Gewährleistungen der Artikel 12 [Vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326 sowie VerfG Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009; des Weiteren OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.6.2020 - 2 B 201/20, Betriebsuntersagung Corona, juris] und Artikel 14 GG zugunsten von Prostituierten und "prostitutionsakzessorischen Gewerbetreibenden" nach einschlägiger Rechtsprechung keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken.
  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

  • BVerwG, 29.06.2015 - 4 CN 5.14

    Normenkontrolle; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; GbR; Antragsbefugnis;

  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung;

  • OVG Saarland, 23.01.2017 - 2 C 293/16

    Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung - Zurechenbarkeit des erledigenden

  • VGH Hessen, 03.07.1995 - 11 N 1432/94

    Normenkontrollverfahren hinsichtlich einer Sperrgebietsverordnung: zur

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2024 - 11 KN 284/21

    Abstrakte Gefahr; Baurecht; öffentlicher Anstand; ordnungsrechtliches Verbot;

    Bei der gerichtlichen Kontrolle, ob sich der Verordnungsgeber im Rahmen der Ermächtigungsgrundlage bewegt, muss sich die Prüfung vielmehr darauf beschränken, ob die Abwägungen und Wertungen des Verordnungsgebers sachlich vertretbar sind und mit der verfassungsrechtlichen Werteordnung in Einklang stehen (vgl. zu alledem etwa Senatsurt. v. 24.10.2002 - 11 KN 4073/01 - juris Rn. 40 ff., 43; OVG Saarland, Urt. v. 30.6.2020 - 2 C 360/19 - juris 42; VGH BW, Urt. v. 23.3.2016 - 1 S 410/14 - juris Rn. 64 ff., 66; BayVGH, Urt. v. 24.6.1998 - 24 N 97.655 u. a.-, juris Rn. 27 f.; HessVGH, Urt. v. 8.12.1992 - 11 N 2041/91 - NVwZ-RR 1993, 294, 295 m.w.N. und Beschl. v. 19.2.1990 - 11 N 2596/87 - juris Rn. 70).

    Der pauschale Verweis auf das Vorhandensein von Schulen und Kindergärten oder den Umstand, dass sich viele Kinder und Jugendliche in der Innenstadt aufhalten, ist deshalb nicht geeignet, eine abstrakte Gefährdung nachvollziehbar zu untermauern, zumal derartige Einrichtungen in nahezu jedem Stadtbereich existieren (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 30.6.2020 - 2 C 360/19 - juris Rn. 47).

    Denn wie bereits ausgeführt, genügt allein das Vorhandensein schutzbedürftiger Nutzungen im betreffenden Gebiet bzw. in einem bestimmten Abstand zum betreffenden Gebiet nicht, um von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Gebiets an sich und damit einer abstrakten Gefährdungslage i.S.d. Art. 297 Abs. 1 EGStGB ausgehen zu dürfen (vgl. SaarlOVG, Urt. v. 30.6.2020 - 2 C 360/19 - juris Rn. 47).

  • OVG Saarland, 18.10.2022 - 1 A 161/21

    Darlegungsanforderungen im Fall der Rüge der Verletzung der gerichtlichen

    [vgl. OVG des Saarlandes, Urteile vom 30. Juni 2020 - 2 C 70/20 -, - 2 C 360/19 -, - 2 C 252/19 -, jeweils juris] Demgegenüber hat der vorliegende Fall ein Verbot der Prostitution in Gemeinden bis 30.000 Einwohner nach § 2 ProstVerbV auf der Grundlage von Art. 297 Abs. 1 Nr. 1 EGStGB zum Gegenstand; diese Abgrenzung zu § 3 ProstVerbV hat das Verwaltungsgericht seiner Entscheidung ebenfalls zu Grunde gelegt.
  • OVG Saarland, 16.11.2022 - 1 C 297/20

    Neufassung der Rentenformel in der Satzung des Versorgungswerks der

    Adressat der Änderung sind professionelle Rechtsanwender, [Insofern liegt der Fall anders als in der Entscheidung des 2. Senats vom 30.6.2020 - 2 C 360/19 - juris, nach der die ausschließliche Bekanntmachung einer kommunalen Sperrbezirksverordnung im Amtsblatt Teil II dem Publizitätsgebot nicht genüge, zumal der dort maßgebliche (zu veröffentlichende) Rechtsakt - anders als hier - bußgeld- und strafbewehrte Vorschriften enthielt.] die mit der Verkündung einer Vorschrift in diesem Bekanntmachungsorgan vertraut sein müssen.
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